...zu weiteren top-on.de Ratgebern

Onlineapotheke

Der Betrieb einer Onlineapotheke weicht grundlegend nicht von den Vorgaben einer normalen Apotheke ab. Erst wenn alle Voraussetzungen für den Betrieb einer normalen Apotheke geschaffen sind, darf eine gesonderte Erlaubnis zum Betrieb einer Onlineapotheke beantragt werden.

Onlineapotheken stehen somit ortsgebundenen Apotheken in keiner Form nach. Auch hier findet der Kunde fachkundiges Personal, dem er Fragen stellen kann, wenn er sich bezüglich eines Arzneimittels unsicher ist. Lediglich die Form der Beratung kann hier von der einer normalen Apotheke abweichen: Die Beratung kann mittels Emails oder auf dem telefonischen Weg erfolgen. Auf apothekenübliche Serviceleistungen wie Blutdruckmessung und Blutzuckermessungen muss der Kunde jedoch verzichten.

Einkauf in der Onlineapotheke

Onlineapotheken, auch Versandapotheken genannt, bieten ihre Waren auf einer Webseite in Form eines Onlineshops an. Der Kunde kann hierbei aus den verschiedenen Rubriken des Warenangebotes die gewünschten Artikel wählen und durch Anklicken weiterführende Informationen zum jeweiligen Produkt aufrufen. Hat er das richtige Medikament gefunden, kann er mittels Buttonklick den Artikel in den Warenkorb legen und nach vollendetem Einkauf zur virtuellen Kasse gehen.

An der Onlinekasse findet der Kunde eine Auflistung all seiner gewählten Produkte mit Preisen, ergänzt um die Darstellung der Versandkosten. Anschließend kann er seine Versanddaten eintragen. Unter den angegebenen Zahlungsmöglichkeiten ist eine Zahlungsart zu wählen, über welche der Kunde die Kosten für seine Bestellung begleicht. Nachfolgend muss der Kunde die Bestellung bestätigen, wodurch die Apotheke die Bestellung erhält und entsprechend der Zahlungs- und Versandoptionen bearbeitet.

Rezept in der Onlineapotheke einlösen

Verschreibungspflichtige Medikamente können nur abgegeben werden, wenn ein durch einen Arzt ausgestelltes Rezept im Original vorliegt. Dies gilt bei der Onlineapotheke ebenso wie für jede andere Apotheke. Hintergrund für diesen Umstand ist die Sicherheit des Patienten. Jede Medikamentenabgabe auf Rezept muss von einem approbierten Apotheker kontrolliert werden, bevor das Medikament an den Kunden abgegeben werden darf.

Für den Kauf von Medikamenten auf Rezept müssen entsprechende Rezepte erst über den Postweg an die Onlineapotheke versand werden. Ein Fax oder eine Email mit dem eingescannten Rezept reicht hierbei nicht aus, da die Abgabe auf dem Originalrezept quittiert und von der Apotheke mit der Krankenkasse abgerechnet werden muss (Kassenrezept).

Auch ein Privatrezept muss der Onlineapotheke im Original vorgelegt werden, damit diese die Abgabe der Medikamente sowie die Zahlung quittieren kann. Das Original wird anschließend zumeist mit einer Kopie und den Medikamenten zurückgesandt, damit der Privatpatient die Kosten bei seiner Krankenkasse geltend machen kann.